In den letzten Jahren kam es immer häufiger zu Überschwemmungen. Selbst an Orten, wo man niemals damit gerechnet hatte, tritt heute vermehrt Hochwasser auf. Grund genug einmal wiederzugeben, was ein Autobesitzer in einem solchen Falle wissen muss.
Moderne Autos sind randvoll mit Technik. Was diese an Wasser verkraftet, hängt vom jeweiligen Modell ab. Nicht immer bedeutet Wassereintritt gleich ein irreparables Auto. Aus manchen Situationen heraus kann das Auto noch gerettet werden, in anderen wiederum gibt es keine Hoffnung. Allgemein werden drei Wasserstände unterteilt. Steht das Wasser bis etwa zur Mitte des Stoßfängers und der Innenraum ist trocken, ist das Schadenrisiko meist gering und überschaubar. In der Werkstatt sollten Dinge wie Radlager, Betriebs- und Feststellbremse sowie das Lenkgetriebe überprüft werden. Stellenweise müssen weiterhin die Lichtmaschine und der Anlasser kontrolliert werden. Schwieriger wird es bei einem Stand des Wassers im Innenraum, also über dem Türschweller. Das Schadensbild liegt bei vertretbar bis kaum noch zu retten. Hier muss schon stark nach Automodell unterschieden werden. Es kann eine Trockenlegung ausreichend sein, dass ist aber in den wenigsten Fällen so. Oft müssen eine Reihe von technischen Bauteilen und der Innenraum komplett erneuert werden. Der schwerste Fall ist das Vollaufen des Autos. Ist es derart weitgekommen, muss man sich schon einmal mit dem Gedanken an ein neues Fahrzeug anfreunden. Eine Rettung ist in der Regel nicht mehr möglich. Hat man sein Auto kaskoversichert, erstattet die Versicherung Kosten nach einem Sachverständigengutachten. Deckt keine Versicherung den Schaden, versuchen viele eine Wiederaufbereitung ihres Fahrzeuges durchzuführen. Je nach Autotyp sind dafür einige tausend Euro fällig.
Die Versicherung sieht eine Einteilung von Wasserschäden in zwei Kategorien vor. Zum Einen wären das Überschwemmungsschäden am abgestellten Fahrzeug, zum Anderen handelt es sich um Wasserschäden beim fahrenden Fahrzeug. Bei Überschwemmungsschäden gibt es bei einer Teilkaskoversicherung in der Regel keine Probleme. Die Vollkaskoversicherung kann dagegen die Schadensregulierung ablehnen, wurde das Auto nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gebracht.
Komplizierter wird es bei Wasserschäden am fahrenden Fahrzeug. Ist der Schaden auf das Verhalten des Fahrers zurückzuführen, muss die Teilkaskoversicherung nicht zahlen. Anders verhält es sich bei der Vollkaskoversicherung. Bei dieser wird das Einfahren in eine überflutete Straße als Unfallschaden gewertet. Sie ist somit eintrittspflichtig. Wird aber grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann die Leistung teilweise verweigert werden.
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